Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

Der Abonnement-Ausweis ist übertragbar. Für die Bezahlung haftet die Person, auf deren Name der Ausweis ausgestellt ist. Das Abonnement gilt für eine Spielzeit. Es verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
Das Theater-Wahl-Abo und das Familien-Wahl-Abo können nur in der gebuchten Spielzeit eingelöst werden, in der es erworben wurde. Ein spielzeitübergreifendes Einlösen ist nicht möglich. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren nicht eingelöste Wahl-Abo-Gutscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Das Wahl-Abo verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird. Das Recht einer außerordentlichen Kündigung besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der entsprechenden Nachweise. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch genommenen Gutscheine bzw. nicht aufgeführten Veranstaltungen werden auf Antrag der Kundin/dem Kunden teilerstattet.

Zahlungen

Die Bestellung eines Abonnements verpflichtet zur Zahlung des Gesamtpreises. Die Zahlung kann per Barzahlung oder per EC- oder Kreditkartenzahlung in unserem Kultur- und Tourismuscenter erfolgen oder per SEPA-Lastschriftverfahren.
Rechnungskauf ist nur für Bestandskunden möglich. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung kann das Abonnement von Seiten der Monheimer Kulturwerke GmbH gekündigt werden. Die Zahlungspflicht besteht fort.

Umtausch, Erstattung, Änderungen

Für Ersatz-Ausweise ist eine Bearbeitungsgebühr von jeweils fünf Euro zu zahlen. Für nicht besuchte Veranstaltungen kann kein Ersatz gewährt werden.
Der Umtausch einzelner Vorstellungen ist nicht möglich. Programm-, Termin-, Orts- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine infolge höherer Gewalt ausgefallene Vorstellung besteht kein Anspruch auf Ersatz. Wir sind bemüht, eine Ersatzvorstellung anzubieten.
Abonnentinnen / Abonnenten erhalten bei ausgewählten Veranstaltungen einen festen, reservierten Platz, der auf den Abonnementausweisen angegeben ist. In den Fällen, in denen produktionsbezogen die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht.
Die Monheimer Kulturwerke GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Abonnentin / den Abonnenten entsprechend ihrer / seiner gebuchten Preiskategorie auf einen anderen Platz umzusetzen.

Ermäßigungen

Bei Neuabschluss eines Abonnements ist der Ermäßigungsnachweis direkt beizufügen. Der Nachweis für ein bisher ermäßigtes Abonnement muss bis zum 31. Juli für die kommende Spielzeit vorgelegt werden.

Datenspeicherung/ Adressänderung

Zu internen Zwecken werden sämtliche das Abonnement betreffende Daten maschinell gespeichert. Änderungen der Kundendaten wie Bankverbindung, Anschrift oder Telefonnummer sind schnellstmöglich dem Kultur- und Tourismuscenter der Monheimer Kulturwerke GmbH mitzuteilen. Für die aus einer verspäteten Mitteilung entstehenden Nachteile haftet der Abonnent/die Abonnentin und übernimmt die sich daraus ergebenden Zusatzkosten.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Monheimer Kulturwerke GmbH sind Bestandteil des Abonnementvertrages. Diese Abonnementbedingungen treten zum 1.6.2023 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

 

Stand Juni 2023