1. Geltungsbereich dieser AGB
a. Diese AGB gelten für den Kauf von Tickets für Veranstaltungen der Monheimer Kulturwerke GmbH (Veranstalterin).
b. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennen Besuchende die Gültigkeit dieser AGB an.
c. Das Hausrecht obliegt der Veranstalterin.
2. Vertragsschluss
a. Der Vertrag kommt zustande, indem der Käufer oder die Käuferin ein oder mehrere Tickets der Veranstalterin anfordert und sich dafür registriert oder registrieren lässt (Angebot) und die Veranstalterin den Kauf bestätigt, oder die Tickets an den Käufer oder die Käuferin übermittelt/versendet oder den Ausdruck der Tickets ermöglicht (Annahme).
b. Der Käufer oder die Käuferin, der/die nicht selbst der alleinige Besuchende ist (der also nicht das Ticket ausschließlich für sich selbst kauft), steht dafür ein, dass der Besuchende, der von ihm/ihr das Ticket erhält, Kenntnis dieser AGB erhält und sie akzeptiert.
c. Ist Zahlung per Vorkasse ausgewählt oder vereinbart, hat der Käufer oder die Käuferin den Ticketpreis unverzüglich zu zahlen.
3. Eintrittskarten, Wiederverkauf, Rücknahme/Umtausch
a. Die Tickets werden, soweit als Versandart der Post- oder Mailversand ausgewählt ist, an die vom Käufer oder der Käuferin angegebene Adresse verschickt.
b. Der Besuchende als Inhaber des Tickets ist zum einmaligen Eintritt in die auf dem Ticket angegebenen Veranstaltung der Veranstalterin berechtigt. Das Ticket verliert mit dem Verlassen der Veranstaltung seine Gültigkeit.
c. Ist der Ticketpreis ermäßigt, muss der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbesuchs vorliegen und auf Anforderung der Veranstalterin durch den Besuchenden nachgewiesen werden.
d. Der Kauf von Tickets zum Zweck des gewerblichen Wiederverkaufs ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin verboten.
e. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Tickets ist nicht möglich.
4. Widerrufsrecht: Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf von Tickets
Beim Kauf der Eintrittskarten besteht für den Käufer oder die Käuferin, soweit er/sie Verbraucher/in ist, kein Widerrufsrecht (siehe § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB: Bei einem Vertrag für den Kauf der Tickets handelt es sich um eine Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, da der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht). Der Kauf eines oder mehrerer Tickets ist damit verbindlich.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Tickets ist nicht möglich.
5. Aufenthalt des Besuchenden
a. Der Besuchende hat das Ticket nach dem Einlass weiterhin bei sich zu führen und dieses oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
b. Der Besuchende hat sich so zu verhalten, dass die Veranstalterin, Künstler, andere Besuchende und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
c. Den Anweisungen der Veranstalterin und des Ordnungsdienstes sind unbedingt Folge zu leisten.
d. Brandschutzeinrichtungen, Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
e. Es ist dem Besuchenden verboten, (1) den Veranstaltungsablauf zu stören, (2) in Gebäuden und außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen, (3) strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften, (4) Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen, (5) das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen, (6) Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies von der Veranstalterin nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde, (7) den Besuch der Veranstaltung zur politischen, religiösen oder anstößigen Meinungsäußerung zu nutzen oder dazu anzustiften, (8) die Veranstaltung ganz oder teilweise oder Dritte zu fotografieren, zu filmen oder sonst aufzuzeichnen, soweit dies vom Veranstalter nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
f. Bei Verstoß, bei schwerwiegenden oder erkennbar zu Wiederholungen drohenden Verstößen kann die Veranstalterin den Besuchenden aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besuchende keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
g. Im Übrigen gilt die Hausordnung.
6. Änderungen, Absage
a. Die Veranstalterin kann dem Besuchenden einen anderen als den vorgesehenen Platz zuweisen, wenn die andere Zuweisung notwendig und geboten ist.
b. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teile der Veranstaltung, die Reihenfolge der Künstler, das Programm der Künstler, die Künstler usw. zu verändern. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Künstler ausfällt bspw. durch Krankheit, oder die Änderung technisch oder personell oder aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
c. Der Besuchende, bzw. der Käufer oder die Käuferin, wenn er/sie nicht selbst Besuchender ist, hat in den Fällen der Buchstaben a. oder b. keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Ticketpreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.
d. Die Veranstalterin kann die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt oder auch aus Gründen der Pietät absagen bzw. dem Besucher einen alternativen Termin anbieten. Pietätsgründe sind gegeben, wenn zumindest auch in der Region Monheim Trauerbeflaggung angeordnet ist oder vorgenommen wird oder sie bevorsteht, oder wenn ein schwerer Unfall bzw. Unglück innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geschieht, über das in der Region Monheim in der überwiegenden Anzahl der Medien berichtet wird, oder wenn der Vorfall vor mehr als 24 Stunden geschehen ist, aber die Berichterstattung in der überwiegenden Anzahl der Medien durch Sondersendungen noch präsent ist, oder wenn vergleichbare Veranstaltungen auf grund desselben Vorfalls abgesagt werden. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den Ticketpreis ohne etwa angefallene Vorverkaufsgebühren zurück, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Aufzeichnungen durch den Veranstalter
a. Die Veranstalterin erstellt während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher und stellt diese auf seinen Internetpräsenzen öffentlich zur Verfügung. Der Besuchende ist hiermit einverstanden.
b. Ebenso erstellen externe Fotodienstleister Fotos und Videos, die auf den üblichen Webseiten verteilt werden.