Für alle Veranstaltungen sind Tickets im Kundencenter der Monheimer Kulturwerke und an allen Reservix- und AD Ticket-Vorverkaufsstellen erhältlich.

Allgemeine Kartenbedingungen:

Es gelten die AGB der Monheimer Kulturwerke GmbH auf den folgenden Seiten.
Reservierte Eintrittskarten müssen innerhalb von sieben Tagen ab Reservierungsdatum im Kundencenter am Monheimer Tor abgeholt werden, ansonsten gelangen die Eintrittskarten zurück in den freien Verkauf.
Es besteht die Möglichkeit, sich reservierte Eintrittskarten bei Vorkasse gegen eine Gebühr von vier Euro als Einwurfeinschreiben nach Hause schicken zu lassen. Im Vorfeld bezahlte Karten können auch an der Abendkasse abgeholt werden.
Es besteht kein Rückgaberecht für gekaufte Eintrittskarten.
Bei allen Vorverkaufsstellen sowie Online-Plattformen können Gebühren anfallen, die die Monheimer Kulturwerke nicht nicht beeinflussen können.

AGB für Ticketkauf

1. Geltungsbereich dieser AGB
a. Diese AGB gelten für den Kauf von Tickets für Veranstaltungen der Monheimer Kulturwerke GmbH (Veranstalterin).
b. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennen Besuchende die Gültigkeit dieser AGB an.
c. Das Hausrecht obliegt der Veranstalterin.
2. Vertragsschluss
a. Der Vertrag kommt zustande, indem der Käufer oder die Käuferin ein oder mehrere Tickets der Veranstalterin anfordert und sich dafür registriert oder registrieren lässt (Angebot) und die Veranstalterin den Kauf bestätigt, oder die Tickets an den Käufer oder die Käuferin übermittelt/versendet oder den Ausdruck der Tickets ermöglicht (Annahme).
b. Der Käufer oder die Käuferin, der/die nicht selbst der alleinige Besuchende ist (der also nicht das Ticket ausschließlich für sich selbst kauft), steht dafür ein, dass der Besuchende, der von ihm/ihr das Ticket erhält, Kenntnis dieser AGB erhält und sie akzeptiert.
c. Ist Zahlung per Vorkasse ausgewählt oder vereinbart, hat der Käufer oder die Käuferin den Ticketpreis unverzüglich zu zahlen.
3. Eintrittskarten, Wiederverkauf, Rücknahme/Umtausch
a. Die Tickets werden, soweit als Versandart der Post- oder Mailversand ausgewählt ist, an die vom Käufer oder der Käuferin angegebene Adresse verschickt.
b. Der Besuchende als Inhaber des Tickets ist zum einmaligen Eintritt in die auf dem Ticket angegebenen Veranstaltung der Veranstalterin berechtigt. Das Ticket verliert mit dem Verlassen der Veranstaltung seine Gültigkeit.
c. Ist der Ticketpreis ermäßigt, muss der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbesuchs vorliegen und auf Anforderung der Veranstalterin durch den Besuchenden nachgewiesen werden.
d. Der Kauf von Tickets zum Zweck des gewerblichen Wiederverkaufs ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin verboten.
e. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Tickets ist nicht möglich.
4. Widerrufsrecht: Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf von Tickets
Beim Kauf der Eintrittskarten besteht für den Käufer oder die Käuferin, soweit er/sie Verbraucher/in ist, kein Widerrufsrecht (siehe § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB: Bei einem Vertrag für den Kauf der Tickets handelt es sich um eine Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, da der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht). Der Kauf eines oder mehrerer Tickets ist damit verbindlich.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Tickets ist nicht möglich.
5. Aufenthalt des Besuchenden
a. Der Besuchende hat das Ticket nach dem Einlass weiterhin bei sich zu führen und dieses oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
b. Der Besuchende hat sich so zu verhalten, dass die Veranstalterin, Künstler, andere Besuchende und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
c. Den Anweisungen der Veranstalterin und des Ordnungsdienstes sind unbedingt Folge zu leisten.
d. Brandschutzeinrichtungen, Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
e. Es ist dem Besuchenden verboten, (1) den Veranstaltungsablauf zu stören, (2) in Gebäuden und außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen, (3) strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften, (4) Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen, (5) das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen, (6) Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies von der Veranstalterin nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde, (7) den Besuch der Veranstaltung zur politischen, religiösen oder anstößigen Meinungsäußerung zu nutzen oder dazu anzustiften, (8) die Veranstaltung ganz oder teilweise oder Dritte zu fotografieren, zu filmen oder sonst aufzuzeichnen, soweit dies vom Veranstalter nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
f. Bei Verstoß, bei schwerwiegenden oder erkennbar zu Wiederholungen drohenden Verstößen kann die Veranstalterin den Besuchenden aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besuchende keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
g. Im Übrigen gilt die Hausordnung.
6. Änderungen, Absage
a. Die Veranstalterin kann dem Besuchenden einen anderen als den vorgesehenen Platz zuweisen, wenn die andere Zuweisung notwendig und geboten ist.
b. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teile der Veranstaltung, die Reihenfolge der Künstler, das Programm der Künstler, die Künstler usw. zu verändern. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Künstler ausfällt bspw. durch Krankheit, oder die Änderung technisch oder personell oder aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
c. Der Besuchende, bzw. der Käufer oder die Käuferin, wenn er/sie nicht selbst Besuchender ist, hat in den Fällen der Buchstaben a. oder b. keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Ticketpreises, wenn die Änderung nicht wesentlich und nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist.
d. Die Veranstalterin kann die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt oder auch aus Gründen der Pietät absagen bzw. dem Besucher einen alternativen Termin anbieten. Pietätsgründe sind gegeben, wenn zumindest auch in der Region Monheim Trauerbeflaggung angeordnet ist oder vorgenommen wird oder sie bevorsteht, oder wenn ein schwerer Unfall bzw. Unglück innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geschieht, über das in der Region Monheim in der überwiegenden Anzahl der Medien berichtet wird, oder wenn der Vorfall vor mehr als 24 Stunden geschehen ist, aber die Berichterstattung in der überwiegenden Anzahl der Medien durch Sondersendungen noch präsent ist, oder wenn vergleichbare Veranstaltungen auf grund desselben Vorfalls abgesagt werden. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den Ticketpreis ohne etwa angefallene Vorverkaufsgebühren zurück, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Aufzeichnungen durch den Veranstalter
a. Die Veranstalterin erstellt während der Veranstaltung Fotos und Videos der Veranstaltung und Besucher und stellt diese auf seinen Internetpräsenzen öffentlich zur Verfügung. Der Besuchende ist hiermit einverstanden.
b. Ebenso erstellen externe Fotodienstleister Fotos und Videos, die auf den üblichen Webseiten verteilt werden.

Ermäßigungen:

Gelten nur auf Einzeltickets für Veranstaltungen aus den Bereichen Theater, Familienprogramm und teilweise Musik (Rock/Pop/U-Musik, Jazz) 

Freier Eintritt für Kindertagesstätten, Schulen und OGS bei Veranstaltungen im Programm für Kitas und Schulen und für Kulturplatz-Mitglieder.

Für ausgewählte Veranstaltungen außerhalb des kostenlosen Kita- und Schulprogramms gelten folgende Preise:

  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre: 3 Euro
  • Schüler*innen, Studierende und Auszubildende bis einschließlich 27 Jahre: 5 Euro
  • 50 Prozent Ermäßigung für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (mit einem Behinderungsgrad von mehr als 70 Prozent)

Die entsprechenden Berechtigungsausweise sind immer und in jedem Fall vorzulegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Ermäßigungen ohne Nachweis nicht gewährt werden können!
Die Ermäßigungen sind im Vorverkauf im Kundencenter oder an der Abendkasse erhältlich, gelten nicht auf Abonnements und sind nicht untereinander kombinierbar.

Unsere Service-Preise im Überblick

  • Die im Programm genannten Preise enthalten, soweit nicht anders vermerkt, bereits die Ticketgebühr und die VVK-Gebühr (externe Vertriebspartner können Zusatzkosten erheben.)
  • Die Bearbeitungsgebühren beim Versand als Einwurfeinschreiben und bei Hinterlegung an der Abendkasse betragen pro Vorgang 4 Euro
  • Abonnement-Ersatzkarte: 5 Euro

Anmeldung für Kitas und Schulen

Für Kitas und Schulen ist der Besuch des Kita- und Schulprogramms kostenlos, allerdings nur nach vorheriger verbindlicher Anmeldung möglich. Bei Nichterscheinen oder falls eine Reservierung weniger als vier Wochen vor der Vorstellung abgesagt wird, wird der reguläre Ticketpreis fällig. Anmeldungen sind telefonisch, per E-Mail oder über die jeweilige Veranstaltungsseite möglich. Bitte geben Sie immer folgende Daten an:

  • Name des/der Ansprechperson
  • Name und Adresse Ihrer Institution
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind 
  • Titel, Datum und Uhrzeit der gewünschten Vorstellung
  • Genaue Anzahl der benötigten Plätze

Ihre Ansprechperson bei uns ist Frau Nadine Schüller
nschueller@monheimer-kulturwerke.de
02173 951-5848

Barrierefreiheit

Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder anderen Gehhilfen

Unser Kundencenter steht Ihnen für alle Fragen, die den Zugang zu unseren Veranstaltungsorten betreffen, gerne unterstützend zur Verfügung. Eine Übersicht unserer Spielstätten finden Sie hier.

Bitte geben Sie bei Veranstaltungen in der Aula am Berliner Ring direkt bei der Kartenbestellung im Kundencenter an, ob Sie einen Rollstuhlplatz benötigen.

Menschen mit Mobilitätseinschränkung (mit einem Behinderungsgrad von mehr als 70 Prozent), die durch Vorlage ihres Ausweises die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson nachweisen, erhalten für die Begleitperson kostenlosen Eintritt.

Gerne kümmern wir uns auch um die sichere Aufbewahrung Ihrer Gehhilfe oder Ihres Rollators. Sprechen Sie gerne unser Team am jeweiligen Veranstaltungsort an.

Menschen mit Hörproblemen

In der Aula am Berliner Ring bieten wir Ihnen gegen einen Pfand kostenlose Induktionsschleifen an. Hörgerätetragende können somit störungsfreie Signale wie Musik und Wortbeiträge bei Veranstaltungen drahtlos über die Hörgeräte empfangen.

Ohne eigenes Hörgerät bekommen Sie von uns zusätzlich einen Kopfhörer, sodass sie die Veranstaltung in bester Klangqualität erleben können. Unser Team gibt Ihnen gerne an der Garderobe die Geräte aus und ist Ihnen bei der Bedienung behilflich.